Statuten
Name, Sitz und Zweck
Art. 1
In der Gemeinde Cham besteht unter dem Namen «Alternative – Die Grünen Cham» ein Verein gemäss den Artikeln 60ff / ZGB.
Art. 2
Die «Alternative – Die Grünen Cham» ist ein Zusammenschluss von Personen, die sich für Transparenz und vernetztes Denken nach ökologischen und sozialen Grundsätzen in der Politik einsetzen.
Dieser Zweck wird in politischen Leitlinien, Wahlplattformen und Arbeitspapieren ausformuliert.
Organisation
Art. 3
Die Mitgliederversammlung ist das oberste Organ der «Alternative – Die Grünen Cham».
Die Mitgliederversammlung wird vom Vorstand oder von mindestens fünf Mitgliedern einberufen.
Art. 4
Die Mitgliederversammlung beschliesst über alle Angelegenheiten, die nicht durch die Statuten festgelegt, oder von ihr selber ausdrücklich einem anderen Organ des Vereins übertragen worden sind. Die Mitgliederversammlung ist öffentlich; die Mitglieder sind stimmberechtigt und entscheiden über die Teilnahme an Wahlen, sowie über die Nomination von Kandidat’innen.
Über Beschlüsse des Vorstands und die Bildung von Arbeitsgruppen kann an der Mitgliederversammlung eine Abstimmung verlangt werden.
Statutenänderungen müssen mindestens 20 Tage vor einer Mitgliederversammlung traktandiert, und den Mitgliedern schriftlich angekündigt werden.
Die Versammlung beschliesst über Statutenänderungen mit Zweidrittelmehrheit.
Art. 5
Der Vorstand besteht aus mindestens 3 Mitgliedern (Präsidium, Kasse und mind. eine Person) und wird von der Mitgliederversammlung jeweils auf ein Jahr gewählt. Der Vorstand konstituiert sich selbst.
Art. 6
Der Vorstand ist für die Führung der Vereinsgeschäfte zuständig und vertritt den Verein nach aussen.
Ausserdem fasst er Abstimmungsparolen.
Die Schaffung von Ressorts und deren Aufteilung, sowie Delegieren von Aufgaben fallen in seine Zuständigkeit.
Die Sitzungen des Vorstandes sind für alle Mitglieder offen.
Art. 7
In Arbeitsgruppen können auch Nichtmitglieder des Vereins mitwirken, sofern sie nach den Grundsätzen der «Alternative – Die Grünen Cham» handeln.
Art. 8
Für die Kassenrevision wählt die Mitgliederversammlung zwei Personen jeweils auf zwei Jahre.
Mitgliedschaft und Finanzen
Art. 9
Der Erwerb der Mitgliedschaft erfolgt durch die Zahlung des minimalen Jahresbeitrages; die Zustimmung der Mitgliederversammlung bleibt vorbehalten. Für Ausschlüsse ist ebenfalls die Mitgliederversammlung zuständig.
Jede natürliche Person, die die «Alternative – Die Grünen Cham» unterstützt, kann Mitglied werden.
Art. 10
Der Verein finanziert sich durch Mitgliederbeiträge und sonstige Zuwendungen, sowie durch Beiträge aus politischen Mandaten.
Die Mitgliederversammlung entscheidet über die Beiträge aus politischen Ämtern.
Art. 11
Der Verein haftet für Verbindlichkeiten nur mit dem Vereinsvermögen; eine weitergehende Haftung der Mitglieder ist ausgeschlossen.
Art. 12
Bei Auflösung des Vereins wird ein allfälliger Liquidationsüberschuss auf besonderen Beschluss der Mitgliederversammlung einer Organisation mit ähnlicher Zielsetzung übergeben.
Diese erneuerten Statuten treten nach Beschluss der Online-GV im Juli 2020 in Kraft per 1. August 2020